Für die dritte Ordnung gelten die Regeln der zweiten Ordnung entsprechend: Leben alle vier Großelternteile, erben sie allein zu gleichen Teilen. 1 Solange ein Bruder oder eine Schwester als Erben zweiter Ordnung noch leben, erben auch die Neffen und Nichten nicht. Andersherum treten die Kinder an die. 2 Gesetzliche Erbfolge Geschwister: Pflichtteil für Bruder & Schwester? Neffen, Cousins, Onkel, Tanten, Großeltern. Paragraph Icon. Justicia. 3 Sie hinterließ ihren Ehemann (Schwager) und zwei Söhne (Neffen). Erbfolge: Der Bruder ist gesetzlicher Erbe zu ein Halb, seine Töchter (die Nichten) erben nicht. 4 Der Halbbruder und der Bruder erben je ein Sechstel und anstelle der verstorbenen Schwester erben der Neffe und die Nichte je ein Zwölftel. Ergebnis: Nach dem Gesetz entsteht eine Erbengemeinschaft mit fünf Erben der zweiten Ordnung: die Mutter des Verstorbenen erbt die Hälfte. 5 Per gesetzlicher Erbfolge sind Geschwister als Erben 2. Ordnung erbberechtigt. Sie erben aber nur, wenn der Erblasser keine Verwandten 1. Ordnung hat und ein Elternteil bereits verstorben ist. Bruder oder Schwester des Erblassers haben kein Recht auf einen Pflichtteil. Wenn sie enterbt wurden, gehen sie leer aus. 6 Von: Dr. Georg Weißenfels. Neffen und Nichten können im Testament bedacht sein. Durch Erbeinsetzung von Neffen oder Nichten können Pflichtteilsansprüche ausgelöst werden. Mögliches gesetzliches Erbrecht von Neffen oder Nichten. Wenn der Onkel oder die Tante verstirbt, dann sind unter Umständen auch deren Nichten oder Neffen zur Erbschaft. 7 Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte. Erben 3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine. 8 Gesetzliche Erben sind die nahen Angehörigen des Erblassers. Diese werden im Erbrecht in 4 Ordnungen unterteilt. Dadurch ergibt sich für die gesetzliche Erbfolge folgendes Schaubild: Ordnung: Ehegatten, Kinder, Enkel, Urenkel; Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen und deren Abkömmlinge. 9 Sollten auch Bruder oder Schwester nicht mehr leben, geht deren Anteil auf ihre Kinder über, also auf die Nichten und Neffen des Erblassers oder der Erblasserin. Für die dritte Ordnung gelten die Regeln der zweiten Ordnung entsprechend: Leben alle vier Großelternteile, erben sie allein zu gleichen Teilen. wenn vater stirbt und mutter lebt wer erbt 10