Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie. 1 Abgerechnet wird mit dem Apothekenbeleg für die Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen (SB-pDL), einem nicht personalisiertem Vordruck. 2 Zunächst muss für die Abrechnung ein Sonderbeleg (SB-pDL) bedruckt werden. Dieser ist nicht auf eine Apotheke personalisiert, sondern stellt nur. 3 Die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung erfolgt quartalsweise über den Nacht- und Notdienstfonds. Dazu sind Sonderbelege nötig. 4 Die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen erfolgt quartalsweise zunächst über die Rechenzentren und dann über den Nacht- und Notdienstfonds. Das gilt auch für Privatversicherte, die die Leistungen der Apotheke damit nicht selbst bezahlen müssen. 5 Wenn der GKV-Spitzenverband der Einigung formal zugestimmt hat, kann auch der Nacht- und Notdienstfonds des DAV vom Bundesgesundheitsministerium für die Abrechnung der Pharmazeutischen Dienstleistungen beliehen werden. Dazu gehört auch, dass jede Apotheke den ab Dezember fälligen Zuschlag von 20 Cent pro rezeptpflichtiger. 6 Was sind die Voraussetzungen, um pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke anbieten zu können? Welcher Versicherte darf sie beanspruchen und wie erfolgen Abrechnung und Vergütung? Auf. 7 Pharmazeutische Dienstleistungen. Apotheken können ihren Patienten fünf vergütete pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten. Sie bekommen so die Möglichkeit, einen entscheidenden Beitrag zu einer wirksamen und sicheren Arzneitherapie zu leisten und die Patientenversorgung sowie den Therapieerfolg zu verbessern. 8 Zwar wird erst die Schiedsstelle Klarheit schaffen, welche pharmazeutischen Dienstleistungen die Apotheken künftig in welcher Höhe honoriert bekommen – doch das Abrechnungsverfahren steht bereits. 9 Die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen erfolgt per Sonderbeleg, also auf Papier. Das Verfahren verursacht nicht nur erhebliche Zusatzkosten, sondern mutet in Zeiten des E-Rezepts und. abda pharmazeutische dienstleistungen inhalation 10 pharmazeutische dienstleistungen abda 12