Zu den Kosten zählen die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die außergerichtlichen Kosten. Wer diese Kosten am Ende tragen muss, hängt vom Ausgang. 1 Die Höhe ist abhängig vom Streitwert (Zivilprozess) oder vom Strafmaß (Strafgerichtsprozess) sowie von der Anzahl der Mandanten und Nebenkläger. Auslagen. 2 In einzelnen Fällen muss ein Kostenvorschuss auf die entstehenden Auslagen des Verwaltungsgerichts erhoben werden (§ 17 GKG). Der zuständige Kostenbeamte des. 3 Diese Gebühren sind i.d.R. vom Kläger als Vorschuss bei der Gerichtskasse einzuzahlen. Hinzu treten können Auslagen des Gerichts, die z.B. für. 4 Als Nebenkläger können Verletzte oder Hinterbliebene im Strafprozess gegen den Angeklagten auftreten. Sie können sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wird der Angeklagte rechtskräftig verurteilt, zahlt er auch die Auslagen und die Kosten für den Anwalt des Nebenklägers. Sie entsprechen denen des eigenen Verteidigers. 5 Die Kostengrundentscheidung ist eine gerichtliche Entscheidung, in der festgelegt wird, welche Partei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Verfahrenskosten zu tragen hat. Diese Kosten setzen sich aus den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und den außergerichtlichen Kosten (insbesondere Anwaltskosten) zusammen. 6 Die wichtigsten Fakten. Die Kosten, die für gerichtliche Verfahren an die Staatskasse zu zahlen sind, werden auf Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), Gerichts- und Notarkostengesetzes und. 7 Gerichtliche Auslagen (Dokumentenpauschalen, Entschädigungen für Zeugen, Honorare für Sachverständige und Dolmetscher, Kosten für Telefon, Porto, etc.). Wann entstehen Anwaltskosten? Rechtsanwaltsgebühren fallen nur an, wenn Sie oder Ihr Prozessgegner einen Rechtsbeistand für das Verfahren beauftragen. 8 Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und diverser Nebengesetze von den Landesjustizkassen. 9 Nimmt die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid zurück und stellt sie das Verfahren endgültig ein, hat die Staatskasse die Kosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen (§§ Abs. 1, a Abs. 1 S. 1 StPO i.V.m. § OWiG; AG Oranienburg zfs , ). wer zahlt gerichtskosten bei klage 10 Wer die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen zu erstatten hat, bestimmt die sog. Kostentengrundentscheidung. Hierbei kann es sich um ein. 11 wann kommt rechnung vom gericht 12