Die Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen soll erweitert werden – eine kombinierte AfA von bis zu elf Prozent pro Jahr ist. 1 Erhöhte Gebäude-AfA: Vermieter könnten viel Geld sparen. dpa Sonderabschreibung: AfA beim Neubau von Wohngebäuden: Mehr Abschreibung möglich. 2 Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche. 3 Für Wohngebäude, die nach dem fertiggestellt und anschließend vermietet werden, gilt nun ein erhöhter AfA-Satz von 3 % pro Jahr. 4 § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG: Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude wird von zwei auf drei Prozent jährlich angehoben. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien bereits darauf verständigt. 5 Die degressive AfA wird ausschließlich für neu gebaute oder für Wohngebäude und Wohnungen ermöglicht. Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem und dem liegen. Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem und dem rechtswirksam geschlossen werden. 6 Die neue Sonderabschreibung kann ausschließlich für neue Wohnungen in Anspruch genommen werden. Sie ist neben der regulären linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen und soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren bis zu jährlich 5 Prozent betragen. 7 Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt werden dabei Neubauten, mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG, die eine Baukostenobergrenze von Euro pro m² einhalten. 8 Degressive AfA für Käufer:innen. Käufer:innen einer Neubau-Anlageimmobilie können die degressive Abschreibung auch in Anspruch nehmen, wenn der Baubeginn der Immobilie vor dem 1. Oktober liegt. Hier ist das Kaufdatum entscheidend, welches nach dem 1. Oktober und vor dem Ende des Jahres der Fertigstellung der Immobilie liegen muss. 9 Die Sonder AfA wurde jetzt aber reaktiviert: Sie gilt nun auch für alle Projekte, für die ein Bauantrag nach dem Dezember und vor dem 1. Januar gestellt wird. Neu ist, dass die förderfähigen Gebäude den Standard „Effizienzhaus 40" erfüllen und das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG) tragen müssen. abschreibung neubau 2024 10